Unser Angebot richtet sich nur an Unternehmer im Sinne des §14 BGB. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt.

AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Kowa Optimed Deutschland GmbH


1. Anwendungsbereich

1.1 Für den Verkauf von Optiken, Kameras, Spektiven, Ferngläsern, Zubehör und sonstigen Produkten (nachfolgend „Produkt”) gelten ausschließlich diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen”). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.2 Individuelle Vereinbarungen, Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben Vorrang vor diesen AGB.
1.3 Ergänzungen, Änderungen und sonstige Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.
1.4 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich -rechtlichen Sondervermögen.
1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Bedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop ist stets freibleibend und unverbindlich und kann ohne unsere Vorankündigung abgeändert werden, sofern sie nicht schriftlich und ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist oder eine schriftlich bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab, diese stellt ein Angebot an uns dar. Wir können das Angebot des Käufers innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang annehmen.
2.3 Die Bestellung des Käufers wird durch uns per E-Mail bestätigt. Diese Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar, es sei denn, in der Empfangsbestätigung wird zugleich die Annahme erklärt.
2.4 Ein Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung durch eine Annahmeerklärung annehmen oder die Lieferung ausführen.
2.5 Sollte die Lieferung der bestellten Produkte nicht möglich sein, etwa, weil die entsprechenden Produkte nicht auf Lager sind, können wir von einer Annahmeerklärung absehen. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und eine eventuell bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

3. Preise & Preisanpassung

3.1 Sofern nicht anders vereinbart verstehen sich angegebene Verkaufspreise in Euro für Lieferungen FCA Lager Düsseldorf (Incoterms 2020) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Kosten der Verpackung.
3.2 Bei Bestellungen, unterhalb von 100,00 Euro oder der mitgeteilten Mindestbestellmenge, berechnen wir zusätzlich einen Mindestmengenzuschlag und eine Bearbeitungsgebühr.
3.3 Durch Sonderwünsche hinsichtlich der Versandart (z.B. Expresstransport) bedingte Mehrkosten trägt der Käufer.
3.4 Bis zur Lieferung behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend angemessen anzupassen, wenn sich nach Abschluss des Vertrags nicht nur unerhebliche Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen (z.B. aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Abgabenlast, Änderungen der Preise für Rohstoffe und Materialien, sonstiger Preisänderungen der Zulieferer oder Wechselkursschwankungen) ergeben, die wir nicht zu vertreten haben und die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht mit hinreichender Bestimmtheit vorhersehbar waren. Als unerheblich gilt eine Kostenänderung von 10% des Verkaufspreises. Kostensenkungen hinsichtlich einzelner Preisbestandteile werden mit Kostensteigerungen bei anderen Preisbestandteilen verrechnet. Auf Verlangen werden wir dem Käufer die Gründe für die Preisanpassung nachweisen. Im Falle einer laufenden Lieferbeziehung können wir unter denselben Voraussetzungen die für zukünftige Bestellungen vereinbarten Preise anpassen.
3.5 Bei nicht unwesentlichen Preiserhöhungen steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Abnahme der Ware zu zahlen.
4.2 Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrags auf dem von uns angegebenen Konto.
4.3 Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder der Leistung einer angemessenen Sicherheit durchzuführen.
4.4 Stellt sich nach Abschluss des Vertrags, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers, oder aufgrund anderer Leistungshindernisse, gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
4.5 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

5. Lieferung und Annahmeverzug

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen FCA Lager Düsseldorf (Incoterms 2020) an unserem jeweiligen Standort oder an einem vom Käufer benannten Frachtführer. Im Fall eines Versendungskaufs geht die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder Zerstörung des Produkts spätestens mit Beginn des Verladevorgangs auf den Käufer über.
5.2 Angegebene Lieferfristen oder Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich und ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Lieferfristen beginnen mit der Bestellbestätigung. Vier Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist kann uns der Käufer schriftlich zur Lieferung innerhalb einer angemessen Frist auffordern. Nach dem Zugang der schriftlichen Aufforderung und Ablauf der gesetzten Frist kommen wir bei Verschulden in Lieferverzug. Solange der Käufer Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der Lieferung nicht rechtzeitig erfüllt oder eine vereinbarte Anzahlung nicht leistet, verlängern sich Lieferfristen oder verschieben sich Liefertermine um einen entsprechenden Zeitraum.
5.3 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Sind wir an der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen gehindert, sei es aufgrund höherer Gewalt wie Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Naturkatastrophen, Feuer oder anderer unvorhersehbarer und nicht durch uns zu vertretende Umstände wie z.B. Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, Betriebs- oder Transportstörungen, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten oder mangelnder Belieferung durch Zulieferer, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen oder verschieben sich die vereinbarten Liefertermine jeweils um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dies gilt auch bei Eintritt dieser Umstände während eines bereits bestehenden Verzugs. Wir werden dem Käufer den Beginn und das voraussichtliche Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Dauert die Behinderung zwei Monate oder länger, können beide Parteien vom betroffenen Vertrag zurücktreten.
5.4. Der Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn er das Produkt nicht mit Ablauf der verbindlichen Lieferfrist oder an dem verbindlichen Liefertermin annimmt. Im Falle einer unverbindlichen Lieferfrist oder eines unverbindlichen Liefertermins können wir dem Käufer mitteilen, dass das Produkt bereitsteht; nimmt der Käufer das Produkt nicht innerhalb einer Woche ab Zugang der Bereitstellungsanzeige an, gerät er in Annahmeverzug.
5.5 Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder Zerstörung des Produkts geht spätestens mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Käufer über. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, können wir ihm die uns dadurch entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung stellen. Als pauschale Entschädigung für Lagerkosten können wir 0,1% des Rechnungsbetrags für das gelagerte Produkt pro Kalendertag der Lagerung, maximal jedoch 1% pro Kalendermonat berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt das Recht nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.6 Änderung des Produkts im Rahmen von Produktionseinstellungen und -umstellungen oder unwesentliche technische oder farbliche Abweichungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese dem Käufer unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind. Der Käufer wird über Art, Inhalt und Umfang solcher Änderungen unverzüglich informiert.

6. Mängelansprüche des Käufers

6.1 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Rügen haben unter spezifischer Angabe des Mangels unverzüglich und schriftlich zu Version: 2020-09 erfolgen. Erkennbare Mängel sind uns spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung anzuzeigen, versteckte Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung. Ansprüche wegen verspätet mitgeteilter Mängel sind ausgeschlossen.
6.2 Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Produkten hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen.
6.3. Die Pflicht zur Untersuchung und Rüge gilt auch, wenn vereinbart ist, dass wir das Produkt direkt an einen Dritten liefern (Streckengeschäft). Die Mängelanzeige kann in diesem Fall durch den Dritten erfolgen.
6.4 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die vereinbarte Beschaffenheit der Produkte. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, sowie technische Dokumentationen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
6.5 Liegt keine Beschaffenheitsvereinbarung vor, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
6.6 Mängelrechte des Käufers bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßen Gebrauchs, unsachgemäßer Lagerung oder Nichtbeachtung der Hersteller-, Montage- oder Bedienungsanweisung entstehen. Gleiches gilt für Eingriffe in das oder sonstige Manipulationen an dem Produkt. Dies gilt nicht, wenn der Käufer nachweisen kann, dass der von ihm geltend gemachte Mangel dadurch nicht verursacht wurde.
6.7 Die Kosten der Untersuchung des Produkts trägt der Käufer. Mangelhafte Produkte sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
6.8 Ist das gelieferte Produkt mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
6.9 Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
6.10 Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der ursprünglich vereinbarte Lieferort, an dem wir das Produkt zum Zwecke der Lieferung zur Abholung oder zum Versand bereitgestellt haben. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Wir sind berechtigt, Kosten eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen dem Käufer in Rechnung zu stellen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
6.11 Das Recht zur Selbstvornahme durch den Käufer besteht nur in dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden. Der Käufer hat das Recht von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
6.12 Bei endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) oder vom betroffenen Vertrag zurückzutreten (§§ 323, 326 Abs. 5 BGB). Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
6.13 Erfolgt die Versendung des Produkts durch uns, hat der Käufer zur Sicherstellung von Regressansprüchen gegen den Frachtführer den Liefergegenstand bei Erhalt sofort auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Fehlmengen zu überprüfen und, soweit festgestellt, mit Schadensursache und -umfang auf dem Frachtbrief zu vermerken und vom Zusteller des Frachtführers durch seine Unterschrift bestätigen zu lassen. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Fehlmengen hat der Käufer dem Frachtführer unter Angabe von Schadensursache und -umfang unverzüglich nach Entdeckung, spätestens binnen sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat uns von der Beschädigung oder Fehlmenge und der Anzeige unverzüglich schriftlich zu informieren. Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäß angezeigter Transportschäden sind ausgeschlossen.
6.14 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen. Wird das Produkt als gebrauchtes Produkt verkauft, sind sämtliche Mängelrechte mit Ausnahme etwaiger nach Maßgabe von Ziffer 8.1 beschränkter Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

7. Verjährung

7.1 Mängelrechte des Käufers verjähren in einem Jahr ab Übergabe an den Frachtführer oder Bereitstellung des Produkts.
7.2 Diese Beschränkungen gelten jedoch nicht, wenn (a) ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder (b) eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen wurde. Unberührt bleiben auch weitere gesetzlich zwingende Sonderregelungen zur Verjährung.
7.3 Im Falle der Nachbesserung beginnt der verbleibende Teil der ursprünglichen Verjährungsfrist, mindestens jedoch weitere 6 Monate, mit Abschluss der Nachbesserungsmaßnahmen bzw. der Rückgabe des nachgebesserten Produkts zu laufen. Dasselbe gilt im Falle der Ersatzlieferung.
7.4 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüchen des Käufers verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Haftung

8.1 Auf Schadensersatz haften wir im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.2 Die Haftung nach Ziffer 8.1 gilt in gleicher Weise für Schäden, die von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten, welche nicht unsere Organe oder leitenden Angestellten sind, grob fahrlässig verursacht werden.
8.3 In den Fällen der Ziffer 8.1 Satz 2 haften wir nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder indirekte Schäden.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung a) wegen arglistig verschwiegener Mängel, b) aus der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie c) aus dem Produkthaftungsgesetz.
8.5. Soweit unsere Haftung in den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Schadensersatzansprüche des Käufers gegen unsere Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Produkten vor („Vorbehaltsware”). Besteht im Rahmen der Geschäftsverbindung ein Kontokorrentverhältnis, behalten wir uns das Eigentum an dem gelieferten Produkt bis zum Eingang aller Zahlungen aus anerkannten Salden vor.
9.2 Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
9.3 Der Käufer ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten, wenn sichergestellt ist, dass die daraus entstehenden Forderungen auf uns übergehen. Es gilt dann das Folgende: a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. b) Die dem Käufer aus der Veräußerung oder einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt insgesamt, bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Pflichten nach Ziffer 9.2 gelten auch hinsichtlich der abgetreten Forderungen. c) Der Käufer bleibt neben uns zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Wir werden die Forderungen nicht einziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Liegt einer dieser Fälle vor, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren; er ist auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung den Schuldnern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
9.4 Nach einem Rücktritt vom Vertrag sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, die Vorbehaltsware vom Käufer zurückzunehmen. Nach Rücknahme und vorheriger Androhung sind wir zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten.
9.5 Der Käufer ist verpflichtet, bei Verkäufen ins Ausland sicherzustellen, dass uns der nach Ziffer 9 vereinbarte Eigentumsvorbehalt wirksam bleibt. Der Käufer hat die dafür notwendigen Handlungen vorzunehmen. Sofern die lokale ausländische Rechtsordnung keinen Eigentumsvorbehalt mit der Wirkungen des deutschen Rechts zulässt, sind wir befugt andere Sicherungsrechte zur Absicherung unserer Rechte auszuüben, sofern und soweit diese nach der lokalen Rechtsordnung bestehen. Der Käufer hat bei diesen Maßnahmen mitzuwirken.

10. Kündigung einer laufenden Lieferbeziehung

10.1 Wir sind berechtigte, im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn (a) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Käufer mangels Masse abgelehnt wurde, Vollstreckungen gegen den Käufer erfolglos geblieben sind, oder Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben (z.B. Aufhebung eines Arrestes) wurden; (b) wir für Lieferungen an den Käufer eine Forderungsausfallversicherung mit angemessener Deckungssumme und zu marktüblichen Konditionen mit zumutbarem Aufwand nicht erlangen oder eine bestehende Forderungsausfallversicherung wegfällt oder ausfällt; (c) der Käufer wiederholt in nicht nur unerheblichem Umfang in Zahlungsverzug gekommen ist, oder (d) der Käufer eine sonstige Vertragspflicht verletzt hat. Dies gilt jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung, sofern eine solche Frist bzw. Abmahnung insbesondere unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder sonstiger besonderer Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
10.2 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.3 Aufgrund der Beendigung des Vertrags können vom Käufer keinerlei Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer Vertragspflicht nach Maßgabe von Ziffer 9 bleiben unberührt.

11. Einhaltung von Vorschriften, Export, Entsorgung

11.1 Der Käufer hat alle einschlägigen gesetzlichen Regelungen, regulatorischen Anforderungen, gerichtlichen Entscheidungen und behördlichen Anordnungen, Einfuhrbestimmungen des Importlandes einzuhalten. Der Käufer hat rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen einzuholen, insbesondere diejenigen, die zur Einfuhr, zum Weiterverkauf oder zur Nutzung des Produkts erforderlich sind.
11.2 Der Käufer hat alle ihm zugänglich gemachten Bedienungs-, Gebrauchs-, Warnund Entsorgungshinweise hinsichtlich des Produkts zu beachten.
11.3 Der Käufer stellt uns bei einem Verstoß gegen seine Pflichten aus den Ziffern 11.1 und 11.2 von Ansprüchen Dritter frei. Bei einem begründeten Verdacht, dass der Käufer gegen seine Pflichten aus den Ziffern 11.1 und 11.2 verstoßen würde oder wenn nicht alle erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Lizenzen vorhanden sind und dies nicht auf unser Verschulden oder unsere Verantwortlichkeit zurückzuführen ist, können wir die Lieferung gegenüber dem Käufer zurückbehalten.
11.4 Die ordnungsgemäße Entsorgung des Produkts liegt im Verantwortungsbereich des Käufers. Soweit wir aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen dazu verpflichtet sind, nehmen wir von uns hergestellte Produkte auf Verlangen des Käufers zum Zwecke der Entsorgung zurück. Die dadurch entstehenden angemessenen Kosten trägt der Käufer.

12. Abtretung der vertraglichen Rechte und Pflichten

12.1 Der Käufer darf die ihm obliegenden Rechte und Pflichten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise abtreten. Wir können die uns obliegenden Rechte und Pflichten, insbesondere an verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG, abtreten.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort – auch international – ist Düsseldorf. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch international – für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unserer Lieferung ist Düsseldorf.

14. Anwendbares Recht

14.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer 9 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Belegenheitsort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

15. Sprache

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Text unterliegen deutschem Recht und soll nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Sie sind in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt.


16. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt bis zum 20. Juli 2025 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die über folgenden Link erreichbar ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Die Einreichung neuer Beschwerden auf der OS-Plattform ist aber schon jetzt nicht mehr möglich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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